
In der Wirtschaftssoziologie : [1] ursprünglich: das Recht der Selbstgesetzgebung. [2] Bezogen auf soziale Einheiten und Prozesse: Gesellschaftliche Systeme, Teil-, Untersysteme können im Rahmen bestimmter kultureller und rechtlicher Schranken wie im Rahmen ihrer Austauschprozesse mit anderen Systemen ihre grundlegenden strukturellen Muster und M...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/autonomie-soziale/autonomie-sozial
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